Hinweisgebersystem der AUMÜLLER AUMATIC

Unsere Firmenphilosophie ist geprägt durch unsere Vision, unser Leitbild und unsere Werte. Wir gehen wertschätzend miteinander und mit unseren Geschäftspartnern um. Bei unserem Handeln legen wir größten Wert auf Integrität, regelkonformes Verhalten und Rechtstreue. Dabei halten wir uns an die Praktiken guter Unternehmensführung, indem wir gesetzliche Bestimmungen einhalten, uns zur Achtung der Menschenrechte verpflichten, ein größeres Umweltbewusstsein fördern und alle Arten der Korruption bekämpfen, einschließlich Erpressung und Bestechung. Dazu gehört auch, von etwaigen internen oder externen rechtswidrigen oder unethischen Verhaltensweisen zu erfahren, um dieses bestmöglich abstellen zu können.

Bei der Festlegung der bestimmungsgemäßen Verwendung und Entwicklung unserer Produkte stehen deren Sicherheit, Benutzerfreundlichkeit und Nachhaltigkeit sowie der größtmögliche Kundennutzen im Vordergrund. Dabei beachten wir die allgemein anerkannten Regeln der Technik und wenden geltende Rechtsakte, Vorschriften und Standards an. Wir sind stets bestrebt, Gefahren oder Restrisiken, die von unseren Produkten ausgehen könnten, bestmöglich zu erfassen und zu minimieren und Verbesserungsvorschläge umzusetzen.

Ihre Hinweise können uns dabei helfen. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bekannte oder vermutete Verstöße und Missstände über das standardisierte elektronische Hinweisgebersystem von Trusty, dem sicheren und geschützten Meldekanal der AUMÜLLER AUMATIC GmbH, anonym zu melden.

Damit wollen wir Personen, die in gutem Glauben Verstöße melden, die größtmögliche Vertraulichkeit und den bestmöglichen Schutz vor tatsächlichen oder angedrohten Vergeltungsmaßnahmen oder Repressalien als Folge ihrer übermittelten Hinweise sicherstellen.

 

Persönliche Verantwortung und Sorgfalt

Damit wir Hinweisen schnellstmöglich nachgehen können, ist es hilfreich, wenn Sie den Sachverhalt eines möglichen Fehlverhaltens so präzise wie möglich schildern bzw. beschreiben. Dabei sind wir auf Ihre persönliche Sorgfalt und Ihr fachliches Urteilsvermögen angewiesen. Bitte beachten Sie, dass bewusst unwahre Behauptungen für die Betroffenen und eventuell auch für Sie zivil- bzw. strafrechtliche Konsequenzen haben könnten.

Datenschutz

Die Datenschutzverordnung verpflichtet uns, sämtliche Rechte der Beteiligten zu gewährleisten, sowohl die des Hinweisgebers als auch des Betroffenen, gegen den der Vorwurf eines Verstoßes erhoben wird. Unter Umständen sieht das Zivil- oder Strafrecht jedoch vor, Auskunft über sämtliche im Zusammenhang mit dem Hinweis verarbeiteten personenbezogenen Daten der Beteiligten zu erteilen. In der Regel wird die Auskunft über diese Daten so lange zurückgestellt, bis die Untersuchung des eingegangenen Hinweises abgeschlossen ist. Danach ist dem Auskunftsverlangen jedoch für gewöhnlich nachzukommen. Diesen Umstand sollten Hinweisgeber bei der Abgabe eines Hinweises berücksichtigen, insbesondere wenn sie anonym bleiben wollen.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.

Weitere Meldemöglichkeiten

Unabhängig vom Hinweisgebersystem besteht für unsere Mitarbeiter weiterhin die Möglichkeit, sich jederzeit mit Hinweisen an ihren Vorgesetzten zu wenden.