Elektroaltgeräte: Informationen zur Rücknahme
Informationspflichten gemäß §18 bzw. §19a ElektroG3 (novelliert)
Die AUMÜLLER AUMATIC GmbH fertigt Antriebs- und Steuerungstechnik für den bestimmungsgemäßen Einsatz in Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, die teilweise auch zur natürlichen Lüftung von Gebäuden genutzt werden.
Gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie darf die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Instandhaltung, Demontage und Entsorgung solcher Anlagen nur von Dienstleistern, die nach DIN EN 16763:2017-04 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ zugelassen sind, erfolgen. Diese müssen über ausreichend geschultes Fachpersonal mit Kenntnissen im Bereich der Elektronik- und Elektrotechnik, insbesondere über Rauch- und Wärmeabzugsanlegen, und über eine entsprechende Werksausstattung sowie über ein Qualitäts- und Ersatzteilmanagement verfügen. Ferner unterliegen Sicherheitsanlagen einer jährlichen Wartungspflicht durch zugelassene Dienstleister.
Aus diesem Grund liefert die AUMÜLLER AUMATIC GmbH ihre Produkte ausschließlich an gewerbliche Kunden (b2b-Geräte), die üblicherweise eigene Rücknahmesysteme für Elektro-Altgeräte unterhalten.
1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ auf Elektrogeräten bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über den Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne ist untersagt!
2. Entnahme von Batterien
Einige unserer Geräte enthalten Batterien oder Akkus, die aus dem Elektroaltgerät zerstörungsfrei entnommen werden können. Diese müssen Sie vor der Entsorgung entnehmen und getrennt entsorgen.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Sie können Ihre Elektroaltgeräte von den Dienstleistern entsorgen lassen, die Ihre Anlagen Instandhalten bzw. Warten. Ferner können Sie als Endbenutzer oder als Dienstleister Ihre Elektroaltgeräte direkt an uns als Hersteller zurückzuschicken. Füllen Sie bitte dafür das Rücksendeformular aus und schicken es ab. Wir kontaktieren Sie zeitnah für der Abwicklung der Rücknahme. Gemäß ElektroG3 kann die Rücknahme von b2b-Geräten gegebenenfalls kostenpflichtig sein.
4. Datenschutz
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten, so vorhanden, selbst verantwortlich sind.
5. Hersteller-Registrierungsnummer
Im Sinne des ElektroG3 sind wir bei der zuständigen Stiftung ear® (Elektro-Altgeräte Register), Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten der Marke AUMÜLLER und der Geräteart Groß- und Kleingeräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten (b2b-Geräte) registriert.
WEEE-Registernummer: DE75065431
6. Sammel- und Verwertungsquoten
Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der WEEE-Richtlinie verpflichtet, Daten zu Elektro- und Elektronikaltgeräten zu erheben und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln. Auf der Webseite des BMU finden Sie weitere Informationen hierzu.
Verpackungsgesetz
Allgemeine Informationen
Das deutsche Verpackungsgesetz vom 5. Juli 2017, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2021 (VerpackG), legt die Anforderungen an die Produktverantwortung nach § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Verpackungen fest. Die Ziele des Verpackungsgesetzes sind der Schutz der Umwelt und ein fairer Wettbewerb. Es soll helfen, Abfälle zu vermeiden und möglichst viele Rohstoffe in den Wertstoffkreislauf zurückzuführen, um natürliche Ressourcen zu schonen. Das VerpackG verpflichtet u.a. die Hersteller, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen zu übernehmen.
Hersteller von Produkten deren Verkaufs- und Umverpackungen nach Gebrauch typischerweise in Privathaushalten sowie in vergleichbaren Stellen als Abfall anfallen könnten, in Sinne des VerpackG auch „systembeteiligungspflichtige Verpackungen“ genannt, müssen diese über ein bundesweit flächendeckendes duales System entsorgen.
Zu den vergleichbaren Stellen zählen neben Schulen, Hotels, und Behörden auch Landwirtschafts- und Handwerksbetriebe, deren Verpackungen in einem haushaltstypischen Rhythmus mit einem maximal 1.100 Liter großen Sammelbehälter abgeholt werden können.
Die AUMÜLLER AUMATIC GmbH liefert elektrische Antriebs- und Steuerungstechnik für Anlagen zum natürlichen Rauch- und Wärmeabzug sowie zur freien Lüftung über Fensterautomation. Die Produkte werden grundsätzlich an gewerbliche Fachbetriebe im Bereich Elektroinstallation oder Fenster-/Fassadenbau geliefert. Als Hersteller haben wir keinen Einfluss auf das Verhalten und die nachgelagerten Vertriebswege unserer Kunden. Demzufolge können wir nicht ausschließen, dass die Verpackungen unserer Produkte in haushaltstypischen Sammelbehältern entsorgt werden. Da Nachhaltigkeit und Umweltschutz unser Leitbild prägen, beteiligen wir uns an dem dualen Recyclingsystem für Verpackungen.
Hinweis nach § 15 Abs. 1 Verpackungsgesetz
DieAUMÜLLER AUMATIC GmbH ist in der Datenbank LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister unter der Nummer DE 5288746785274 als Hersteller von Produkten registriert, die in systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Verkehr gebracht werden.
Zwecks Rücknahme und Entsorgung von Verpackungsmaterialien beteiligen wir uns an dem dualen System:
Sie dürfen die Verpackungsmaterialien unserer Produkte unentgeltlich in den dafür vorgesehenen Hausmüllabfallbehältern (z.B. Gelber Sack, Blaue/Grüne Tonne usw.) bzw. bei den kommunalen Abfallsammlungsstellen entsorgen. Beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise in den Montageanweisungen der Produkte.
Weitere Informationen über das Verpackungsgesetz finden Sie im hier.
Batterieverordnung
Hinweis- und Informationspflichten gem. §18 (1) Batteriegesetz (BattG2)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die solche enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen:
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien oder Akkumulatoren besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sofern Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkumulatoren zurückzugeben. Sie können dies kostenfrei im Handelsgeschäft oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung erhalten. Weitere Informationen zum Batteriegesetz finden Sie hier.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Grundsatzerklärung gem. § 6 (2) LkSG
In Deutschland ist das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (LkSG) zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Die AUMÜLLER AUMATIC GmbH ist derzeit gem. § 2 (7) LkSG als unmittelbarer Zulieferer davon betroffen.
Unsere Firmenphilosophie ist geprägt durch unsere Vision, unser Leitbild und unsere Werte. Wir sind uns unserer Verantwortung als international agierendes Unternehmen bewusst, nehmen alle international anerkannten Menschenrechte und soziale Grundsätze ernst und engagieren uns für Umweltschutz und Nachhaltigkeit. In diesem Sinne setzen wir im eigenen Unternehmen und in unserer gesamten Wertschöpfungskette die Sorgfaltspflichten als unmittelbarer Zulieferer eigenverantwortlich um. Demzufolge haben wir ein eigenes Risikomanagement, mit angemessener Risikoanalyse, geeigneten Präventionsmaßnahmen, allgemein zugänglichem Beschwerdeverfahren und wirksamen Abhilfemaßnahmen in unseren Geschäftstätigkeiten verankert.
Die Grundsatzerklärung der AUMÜLLER AUMATIC GmbH über die Einhaltung und Umsetzung der Verpflichtungen gem. § 6 (2) LkSG finden Sie hier.